Doppelkarte - ohne sie läuft nichts
Wer ein Kraftfahrzeug an- oder ummelden möchte, muss der Zulassungsstelle eine Doppelkarte vorlegen. Die Doppelkarte heißt nichts anderes als Versicherungsbestätigung und dient als Nachweis über das Bestehen einer Kfz Versicherung.
Die Doppelkarte bestätigt der Zulassungsbehörde gegenüber die Absicht eine Kfz Versicherung mit einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen und die Versicherungsgesellschaft erklärt sich mit der Doppelkarte ebenfalls bereit den Antragsteller unter Vertrag zu nehmen. Mit der Doppelkarte hat der Versicherungsnehmer noch keinen Versicherungsvertrag geschlossen, sondern besitzt nur eine vorläufige Deckung.
Die vorläufige Deckung beginnt mit dem Tag Kfz-Zulassung und endet mit der Vertragsunterzeichnung und Beitragszahlung. Sollte allerdings der Vertrag nicht zustande kommen geht der vorläufige Versicherungsschutz verloren.
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Eine Doppelkarte wird benötigt bei:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Fahrzeugwechsel
- Umschreibung des Fahrzeugs auf eine anderen Halter
- Wiederzulassung eines Stillgelegten Fahrzeugs
- Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel
Deckungskarte löst die Doppelkarte
Am 01. Januar 2003 wurde die Doppelkarte von der Deckungskarte abgelöst. Die Doppelkarte hieß deswegen so, weil die Zulassungsstelle eine Durchschrift der Karte an den Versicherer weitergeleitet wurde. Seit 2003 erfolgt die Datenübermittlung nur noch auf dem elektronischen Weg, deshalb entfällt das Wort “Doppel“ und heißt nur noch Deckungskarte.
Die Deckungskarte wird vom Versicherer an den Antragsteller elektronisch, in der Regel per E-Mail übermittelt und kann sofort, zur Vorlage bei der Zulassungsstelle ausgedruckt werden.
