KFZ Haftpflicht - gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz!
Ob Auto oder Motorrad, jedes motorisierte Fahrzeug muss über eine Kfz Haftpflichtversicherung verfügen. Die Kfz Haftpflichtversicherung ist gemäß deutschem Pflichtversicherungsgesetz zwingend vorgeschrieben. Bereits bei der Fahrzeuganmeldung muss jeder Fahrzeughalter einen Versicherungsschutz (Deckungskarte, früher Doppelkarte) nachweisen. Durch diese Maßnahme soll gewährleistet werden, dass schuldlose Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallverursachers, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Umfallverursachers, entschädigt werden können.
In der Regel ist immer der Fahrer des Fahrzeuges, der den Schaden verursacht hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Da es unmöglich ist jeden Inhaber einer Fahrerlaubnis einer Versicherungspflicht zu unterziehen, haftet nicht nur Fahren des Fahrzeuges, sondern auch der Fahrzeughalter und zwar auch dann, wenn er den Schaden nicht zu verschulden hat.
Über die Kfz Haftpflichtversicherung werden Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden, mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme abgedeckt. Als Mindestversicherungssumme hat der Gesetzgeber in der Kfz Haftpflichtversicherung 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 1,0 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden festgelegt. In der Regel bieten Versicherungsgesellschaften deutlich höhere Versicherungssummen an.
Allerdings werden in der Kfz Haftpflichtversicherung nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt. Schäden am eigenen Fahrzeug werden dabei leider nicht berücksichtig und müssen vom Unfallverursacher selbst getragen werden. Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet dagegen die Teilkakso oder Vollkasko und kann zusätzlich zur Kfz Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.